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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Organisationserlass des Bundeskanzlers
VII. 

Dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr werden übertragen
1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die Zuständigkeit für Telekommunikation einschließlich der diesbezüglichen Fach- und Rechtsaufsicht über die Bundesnetzagentur ohne die Zuständigkeiten für den Bereich der Post sowie die Zuständigkeiten für die nationale, europäische und internationale Digitalpolitik ohne die Zuständigkeiten für Start-Ups, die Zuständigkeit für Digitalgipfel liegt zukünftig in gemeinsamer Zuständigkeit;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten für operative Vorhaben der Digitalpolitik.