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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Organisationserlass des Bundeskanzlers
XIII. 

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung erhält ferner die Zuständigkeit für einen Zustimmungsvorbehalt für alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung mit Ausnahme des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung und der Sicherheits- und Polizeiaufgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, des Bundesnachrichtendienstes sowie der Steuerverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen; das Nähere zum Zustimmungsvorbehalt regelt eine Vereinbarung.