Folgende Daten zum Inhaber des Fahrerqualifizierungsnachweises und zu seiner Fahrerlaubnis entsprechend der auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis aufgebrachten Nummerierung. Die Nummern 4d (andere Nummer als die Führerscheinnummer), 8 (Wohnort) und 11 (Angaben zum Verwaltungsverfahren) sind nicht vorhanden, da die Angaben nach Maßgabe der Richtlinie 2003/59/EG in der Fassung der Richtlinie (EU) 2018/645 fakultativ sind und im deutschen Fahrerqualifizierungsnachweis nicht ausgewiesen werden.
- 1.
Name des Inhabers
- 2.
Vorname des Inhabers
- 3.
Geburtsdatum und Geburtsort des Inhabers
- 4a.
Ausstellungsdatum
- 4b.
Ablaufdatum
- 4c.
Name der Ausstellungsbehörde
- 5a.
Führerscheinnummer
- 5b.
Seriennummer des Fahrerqualifizierungsnachweises, die sich aus „FQN“ als festem Wert, aus dem Behördenschlüssel der nach Landesrecht zuständigen Behörde, aus einer laufenden Nummer, aus einer Prüfziffer und aus einer Ausfertigungskennziffer des Fahrerqualifizierungsnachweises zusammensetzt.
- 6.
Lichtbild des Inhabers
- 7.
Unterschrift des Inhabers
- 8.
Fahrerlaubnisklassen, für die der Fahrer die Grundqualifikations- und Weiterbildungsverpflichtung erfüllt.