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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Bestimmung der Beträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für 2000 (Beitragsgesetz-Landwirtschaft 2000 - BLG 2000)
§ 1 Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2000 monatlich 342 Deutsche Mark.
(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2000 monatlich 282 Deutsche Mark.