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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 17 Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst

Ein Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst dauert mindestens 14 Monate, in der Regel jedoch zwei Jahre.