Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Übertragung der Befugnisse zum Erlass von besonderen Lehrverpflichtungsverordnungen an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (BMASÜbErlBesLVVOV) § 2Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.