Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMAS - BMASBGebV) § 5Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.