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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMAS - BMASBGebV)
§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.