Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 2. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 12) außer Kraft.