Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamten- oder Richterverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASGBWidVertrAnO)
§ 2 Erlass von Widerspruchsbescheiden in Prüfungsangelegenheiten

In Prüfungsangelegenheiten von Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärtern beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird die Zuständigkeit für den Erlass des Widerspruchsbescheids dem nach § 15 der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1752) eingerichteten Prüfungsausschuss übertragen, soweit dieser die Maßnahme getroffen hat.