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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMEL - BMELBGebV)
§ 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.