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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zu Voraussetzungen von automatisierten Meldedatenabrufen durch Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes und der Länder (Bundesmeldedatenabrufverordnung - BMeldDAV)
Schlussformel 

Der Bundesrat hat zugestimmt.