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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMI - BMIBGebV)
§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.