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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften des Bundes
I. 

Nach § 126 Absatz 3 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesverwaltungsamt die Befugnis, über Widersprüche von Beschäftigten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gegen Verwaltungsakte sowie die Ablehnung eines Anspruchs in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften des Bundes zu entscheiden, soweit das Bundesverwaltungsamt zum Erlass des Verwaltungsaktes oder zur Ablehnung des Anspruchs zuständig war.