Anordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse (BMLEHBeihÜbertrAnO) § 2Vorbehaltsklausel
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat behält sich vor, im Einzelfall die Befugnisse und die Vertretung nach § 1 Absatz 1 bis 3 selbst auszuüben.