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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Biologiemodellmacher und zur Biologiemodellmacherin* (Biologiemodellmacherausbildungsverordnung - BMMAusbV)
§ 12
Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen eines mehrteiligen Modells,
2.
Planung und Fertigung sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
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