Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen III.Schlußvorschriften
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.