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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (Bundesministerium der Verteidigung - Arbeitsschutzgesetzanwendungsverordnung - BMVg-ArbSchGAnwV)
§ 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.