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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenentschädigung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg-Soldatenentschädigungs-Zuständigkeitsanordnung - BMVgSEGZustAnO)
§ 4
Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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