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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung und in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für
1.
die Wehrdisziplinaranwaltschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung,
2.
die Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft beim Bundesverwaltungsgericht sowie
3.
die Bußgeldverfahren bearbeitenden Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.