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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung
IV. Vorbehaltsklausel

Ich behalte mir vor,
1.
in Einzelfällen die nach den Abschnitten I bis III übertragenen Befugnisse selbst auszuüben,
2.
a)
versorgungsrechtliche Entscheidungen grundsätzlicher, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung und
b)
Entscheidungen über Abweichungen von den Richtlinien
herbeizuführen.