Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse des Bundeministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BMWSBBBRBeamtZustAnO)
§ 3 Zuständigkeit bei Anzeige- und Genehmigungspflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

Dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung wird die Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anzeigen nach § 105 Absatz 1 und für die Entscheidung über Untersagungen nach § 105 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes übertragen.