Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz - BNDG) § 53Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates müssen deutsche Staatsangehörige sein und haben sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen.