Abschnitt 1
Organisation, Aufgaben und allgemeine Befugnisse
| § 1 | Organisation und Aufgaben |
| § 2 | Befugnisse |
| § 3 | Besondere Auskunftsverlangen |
| § 4 | Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten |
| § 5 | Besondere Formen der Datenerhebung |
Abschnitt 2
Weiterverarbeitung von Daten
| § 6 | Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten |
| § 7 | Berichtigung, Löschung und Verarbeitungsbeschränkung personenbezogener Daten |
| § 8 | Dateianordnungen |
| § 9 | Auskunft an den Betroffenen |
Abschnitt 3
Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten
durch den Bundesnachrichtendienst
| § 9a | Zweckbindung der Übermittlung personenbezogener Daten |
| § 9b | Protokollierung der Übermittlung |
| § 9c | Verbundene personenbezogene Daten |
| § 9d | Pflicht zur Übermittlung vervollständigter oder berichtigter Daten |
| § 9e | Verbot der Übermittlung |
| § 9f | Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an inländische Stellen |
| § 9g | Schutz von minderjährigen Personen bei Übermittlungen an ausländische Stellen oder an über- oder zwischenstaatliche Stellen |
| § 9h | Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person |
Unterabschnitt 2
Datenübermittlung an den Bundesnachrichtendienst und Übermittlung von personenbezogenen Daten
aus allgemein zugänglichen Quellen durch den Bundesnachrichtendienst
| § 10 | Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst |
| § 10a | Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen |
Unterabschnitt 3
Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an
inländische Stellen
| § 11 | Übermittlung an inländische Nachrichtendienste |
| § 11a | Übermittlung an inländische Strafverfolgungsbehörden |
| § 11b | Übermittlung an inländische öffentliche Stellen |
| § 11c | Übermittlung an nicht öffentliche inländische Stellen |
| § 11d | Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an inländische Stellen |
Unterabschnitt 4
Übermittlung von personenbezogenen Daten aus nicht allgemein zugänglichen Quellen an
ausländische Stellen sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
| § 11e | Übermittlung an ausländische öffentliche Stellen sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen |
| § 11f | Übermittlung an nicht öffentliche ausländische Stellen |
| § 11g | Übermittlung von personenbezogenen Daten aus einer Vertraulichkeitsbeziehung an ausländische Stellen sowie über- oder zwischenstaatliche Stellen |
Unterabschnitt 5
Gemeinsame Dateien
| § 12 | Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen |
| § 13 | Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen |
| § 14 | Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen |
| § 15 | Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen |
| § 16 | Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen |
| § 17 | Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen |
| § 18 | (weggefallen) |
Abschnitt 4
Technische Aufklärung
Unterabschnitt 1
Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
| § 19 | Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung |
| § 20 | Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung |
| § 21 | Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen |
| § 22 | Kernbereichsschutz |
| § 23 | Anordnung |
| § 24 | Eignungsprüfung |
| § 25 | Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung |
| § 26 | Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten |
| § 27 | Auswertung der Daten und Prüfpflichten |
| § 28 | Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle |
Unterabschnitt 2
(weggefallen)
| § 29 | (weggefallen) |
| § 30 | (weggefallen) |
Unterabschnitt 3
Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
| § 31 | Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen |
| § 32 | Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen |
| § 33 | Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von Kooperationen |
Unterabschnitt 4
Besondere Formen der technischen Aufklärung
| § 34 | Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland |
| § 35 | Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen |
| § 36 | Kernbereichsschutz |
| § 37 | Anordnung |
| § 38 | (weggefallen) |
| § 39 | (weggefallen) |
Unterabschnitt 5
Unabhängige Rechtskontrolle
| § 40 | Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle |
| § 41 | Unabhängiger Kontrollrat |
| § 42 | Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes |
| § 43 | Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates |
| § 44 | Rechtstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans |
| § 45 | Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand |
| § 46 | Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans |
| § 47 | Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans |
| § 48 | Amtsbezeichnungen |
| § 49 | Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung |
| § 50 | Leitung des administrativen Kontrollorgans |
| § 51 | Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans |
| § 52 | Beanstandungen |
| § 53 | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates |
| § 54 | Geheimhaltung; Aussagegenehmigung |
| § 55 | Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium |
| § 56 | Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung |
| § 57 | Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung |
| § 58 | Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit |
Unterabschnitt 6
Mitteilungen und Evaluierung
| § 59 | Mitteilung an Betroffene und Benachrichtigungspflichten |
| § 60 | Mitteilungsverbote |
| § 61 | Evaluierung |
| § 62 | Dienstvorschriften |
Abschnitt 5
Gemeinsame Bestimmungen
| § 63 | Unabhängige Datenschutzkontrolle |
| § 64 | Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes |
| § 65 | Politische Unterrichtung und Information der Öffentlichkeit |
Abschnitt 6
Sicherung von Verschlusssachen im Bundesnachrichtendienst
Unterabschnitt 1
Befugnisse, Durchführung und Anordnung
| § 65a | Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen; Mitwirkungspflicht |
| § 65b | Kontrolle und Durchsuchung von Personen, Taschen und Fahrzeugen zur Sicherung von Verschlusssachen |
| § 65c | Kontrolle und Durchsuchung von Räumen zur Sicherung von Verschlusssachen |
| § 65d | IT-Kontrollen zur Sicherung von Verschlusssachen |
| § 65e | Anordnung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen |
| § 65f | Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen; Begriffsbestimmung |
Unterabschnitt 2
Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung
von Verschlusssachen
| § 65g | Kennzeichnung, Speicherung, Löschung und Zweckbindung |
| § 65h | Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung |
| § 65i | Personenbezogene Daten aus Vertraulichkeitsbeziehungen |
| § 65j | Schutz von minderjährigen Personen |
| § 65k | Protokollierung |
| § 65l | Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Maßnahmen zur Sicherung von Verschlusssachen |
Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschriften
| § 66 | Strafvorschriften |
| § 67 | Bußgeldvorschriften |
Abschnitt 8
Schlussvorschriften
| § 68 | Einschränkung von Grundrechten |
| § 69 | Übergangsvorschriften |