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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Besondere Gebührenverordnung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für Frequenzzuteilungen (Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen – - BNetzA BGebV-FreqZut)
§ 2 Höhe der Gebühren

Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der festzusetzenden Gebühren bestimmen sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage.