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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Bundesnotarordnung (BNotO)
§ 106
Besetzung des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof entscheidet in Disziplinarsachen gegen Notare in der Besetzung mit dem Vorsitzenden, zwei Richtern und zwei Notaren als Beisitzern.
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