- 1.
Entlassung aus dem Amt (§ 48),
- 2.
Erreichen der Altersgrenze (§ 48a) oder Tod,
- 3.
Amtsniederlegung (§§ 48b, 48c),
- 4.
bestandskräftigen Wegfall der Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer im Fall des § 3 Absatz 2,
- 5.
rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung, die einen Amtsverlust (§ 49) zur Folge hat,
- 6.
bestandskräftige Amtsenthebung (§ 50),
- 7.
rechtskräftiges disziplinargerichtliches Urteil, in dem auf Entfernung aus dem Amt (§ 97 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Absatz 3) erkannt worden ist.