(2) Dem Bogenmacher-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen: 
- 1.
- Kenntnisse der Bögen für Streichinstrumente, 
- 2.
- Kenntnisse der berufsbezogenen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere der Holzarten, 
- 3.
- Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Artenschutzes, 
- 4.
- Kenntnisse der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen, 
- 5.
- Kenntnisse der berufsbezogenen Musik- und Musikinstrumentengeschichte sowie der Stilkunde, insbesondere der Bogenbauschulen, 
- 6.
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Musiktheorie, 
- 7.
- Kenntnisse der Gewichtsverteilung, Spannung und Elastizität von Bögen, 
- 8.
- Kenntnisse der Stricharten von Bögen, 
- 9.
- Kenntnisse der Instandhaltung und Restaurierung von Bögen, 
- 10.
- Kenntnisse der Arten und Eigenschaften von Streichinstrumenten und den zugeordneten Bögen, 
- 11.
- Kenntnisse der berufsbezogenen Normen und Maße, 
- 12.
- Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umweltschutzes, insbesondere des Immissionsschutzes, 
- 13.
- Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, 
- 14.
- Entwerfen und Anfertigen von Werkzeichnungen, 
- 15.
- Vierteln und Spalten der Hölzer sowie Zuschneiden der Bretter und Stangen, 
- 16.
- Bearbeiten von Holz, insbesondere Spalten, Sägen, Drehen, Hobeln, Feilen, Bohren, Stechen, Schleifen und Krätzen, 
- 17.
- Aushobeln der rohen Bogenstangen sowie Aussägen des Kopfes, 
- 18.
- Biegen, Ankanten und Hobeln der Stangen, 
- 19.
- Ausformen des Kopfes, insbesondere durch Schnitzen und Feilen, 
- 20.
- Anfertigen von Rohstöckchen, insbesondere durch Spalten, Sägen, Stechen und Raspeln von Ebenholz, 
- 21.
- Bearbeiten von Edelmetallen, insbesondere Sägen, Walzen, Feilen, Stanzen, Stiften und Löten, 
- 22.
- Montieren der Metall- und Perlmutterteile zum Frosch, 
- 23.
- Ausformen des Frosches, 
- 24.
- Anfertigen des Beinchens, 
- 25.
- Aufpassen und Zusammensetzen von Stange, Frosch und Beinchen, 
- 26.
- Sortieren, Binden und Einziehen von Haaren, 
- 27.
- Kontrollieren und Korrigieren des Bogens, 
- 28.
- manuelle und maschinelle Oberflächenbearbeitung, insbesondere Beizen, Ölen und Polieren, 
- 29.
- Anbringen der Bewicklung, 
- 30.
- Pflegen und Instandhalten von Bögen, 
- 31.
- Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.