Der Unternehmer hat der Genehmigungsbehörde unverzüglich mitzuteilen
- 1.
Betriebsvorkommnisse, die ein öffentliches Aufsehen erregen,
- 2.
Unfälle, bei denen ein Mensch getötet oder schwer verletzt worden ist,
- 3.
Betriebsstörungen im Obusverkehr und im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, die voraussichtlich länger als 24 Stunden dauern.