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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO)
§ 38 Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes

Bekanntmachungen nach den §§ 11 und 13 sind in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben in den Dienststellen auszuhängen.