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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass der Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei (Bundespolizeidienstkleidung-Zuständigkeitsanordnung - BPolDKlZustAnO)
§ 2 

Die Bestimmungen über die Dienstkleidung der übrigen Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei erlässt das Bundespolizeipräsidium mit Zustimmung des Bundesministeriums des Innern.