Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Übertragung von Bundespolizeiaufgaben auf die Zollverwaltung (BPolZollV)
§ 6 

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat benennt dem Bundesministerium der Finanzen die Bundespolizeibehörden, die es mit der Ausübung der Fachaufsicht beauftragt hat. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium der Finanzen regeln einvernehmlich die Fachaufsicht durch die Bundespolizeibehörden.