"Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Justizwachtmeister im Bundesdienst vom 9. November 1967 (BGBl. I S. 1153)"
Nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister des Innern die Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Justizwachtmeister im Bundesdienst zu erlassen.