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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldatinnen und Soldaten (BPrDGrUnifAnO)
§ 2
Uniform
Die Soldatinnen und Soldaten tragen
1.
die Anzugarten nach § 3,
2.
die allgemeinen Kennzeichen nach § 4,
3.
die Dienstgradabzeichen nach § 5.
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