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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Vorschriften über die Verwaltung und Bewirtschaftung der Amtswohnungen der Mitglieder der Bundesregierung (Anlage zu § 5 der Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Bundesregierung)
§ 11 

Für die Anlage und die Benutzung von Fernsprechanschlüssen in Amtswohnungen gelten die Dienstanschlußvorschriften vom 1. Juni 1976 (Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen S. 487), geändert am 1. Juni 1978 (Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen S. 262).