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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
Der Ausbildungsberuf Brenner/Brennerin wird als Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft staatlich anerkannt.
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