Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Arbeitsschutz und Unfallverhütung,
- 2.
Umweltschutz,
- 3.
Ausführen von Hygienemaßnahmen,
- 4.
Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften,
- 5.
Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs,
- 6.
Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen,
- 7.
Annehmen, Kontrollieren und Lagern der Rohstoffe,
- 8.
Aufbereiten und Aufschließen der Rohstoffe,
- 9.
Maischen und Hefeführen nach verschiedenen Verfahren,
- 10.
Herstellen und Verarbeiten von Verzuckerungsstoffen,
- 11.
Vergären der Maischen,
- 12.
Destillieren des Roh- und Feinbrands,
- 13.
Verschneiden, Lagern und Vermarkten des Feinbrands,
- 14.
Verwerten der Schlempe.