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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz - BRHG)
§ 1 Stellung

Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen.