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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesrechnungshofs in Angelegenheiten der Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen (BRHWidVertAnO)
§ 1 Erlass von Widerspruchsbescheiden

Dem Bundesverwaltungsamt wird die Befugnis zum Erlass von Widerspruchsbescheiden übertragen, soweit es sich um Widersprüche von Beschäftigen des Bundesrechnungshofs in Angelegenheiten der Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen handelt und das Bundesverwaltungsamt für die Maßnahme zuständig war.