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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (BSI-Gesetz - BSIG)
Anlage 2 
Sektoren wichtiger Einrichtungen

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 301, S. 47 - 48)
Spalte ASpalte BSpalte CSpalte D
NummerSektorBrancheEinrichtungsart
1Transport und Verkehr  
1.1 Post- und Kurierdienste 
1.1.1  Anbieter von Postdienstleistungen nach § 3 Nummer 15 PostG, einschließlich Anbieter von Kurierdiensten
2Abfall-
bewirtschaftung
  
2.1.1  Unternehmen der Abfallbewirtschaftung nach § 3 Absatz 14 KrWG, ausgenommen Unternehmen, für die Abfallbewirtschaftung nicht ihre Hauptwirtschaftstätigkeit ist
3Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen  
3.1.1  Hersteller und Importeure nach Artikel 3 Nummer 9 und 11 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 von chemischen Stoffen und Gemischen im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 und 2 der genannten Verordnung, sofern diese in Kategorie 20 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) fallen und der Registrierungspflicht nach Artikel 6 der genannten Verordnung unterliegen
4Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln  
4.1.1  Lebensmittelunternehmen nach Artikel 3 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die im Großhandel sowie in der industriellen Produktion und Verarbeitung tätig sind
5Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren  
5.1 Herstellung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika 
5.1.1  Unternehmen, die Medizinprodukte nach Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2017/745 herstellen, und Unternehmen, die
In-vitro-Diagnostika nach Artikel 2 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2017/746 herstellen, mit Ausnahme von Unternehmen, die Medizinprodukte herstellen, die während einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit als kritisch nach Artikel 22 der Verordnung (EU) 2022/123 („Liste kritischer Medizinprodukte für Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit“) eingestuft werden
5.2 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen 
5.2.1  Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 26 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.3 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 
5.3.1  Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Abschnitts C Abteilung 27 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.4 Maschinenbau 
5.4.1  Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 28 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.5 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 
5.5.1  Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 29 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
5.6 Sonstiger Fahrzeugbau 
5.6.1  Unternehmen, die eine der Wirtschaftstätigkeiten nach Abschnitt C Abteilung 30 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) ausüben
6Anbieter digitaler Dienste  
6.1.1  Anbieter von Online-Marktplätzen
6.1.2  Anbieter von Online-Suchmaschinen
6.1.3  Anbieter von Plattformen für Dienste sozialer Netzwerke
7Forschung  
7.1.1  Forschungseinrichtungen

Fußnote

(+++ EU-Vollzitate: vgl. Liste EU-Rechtsakte G v. 2.12.2025 I Nr. 301 +++)