(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 246, S. 8)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
- 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsprüfungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistungen,
- 2.
die Bewertung der mündlichen Prüfung,
- 3.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 4.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 5.
die Gesamtnote in Worten und
- 6.
Befreiungen nach § 56 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes.