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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für das Notariat oder Geprüfte Berufsspezialistin für das Notariat (Geprüfter-Berufsspezialist-Notariat-Fortbildungsprüfungsverordnung - BSNotFPrV)
§ 3 Inhalt der Prüfung

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
Prüfungsbereich „Liegenschafts- und Grundbuchrecht“ nach § 4,
2.
Prüfungsbereich „Familien- und Erbrecht“ nach § 5,
3.
Prüfungsbereich „Handels- und Gesellschaftsrecht“ nach § 6,
4.
Prüfungsbereich „Büroorganisation“ nach § 7.