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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages
1. 

Anzeigen gemäß Verhaltensregeln sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag dem Präsidenten einzureichen. Dabei soll das entsprechende Formblatt verwendet werden. Angaben, die nicht zur Veröffentlichung vorgesehen sind, können auch in Briefform gemacht werden.
Alle Änderungen und Ergänzungen während der Wahlperiode sind spätestens vier Wochen nach ihrem Eintritt mitzuteilen.