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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Richtlinien für Aussprachen zu Themen von allgemeinem aktuellen Interesse (Anlage 5 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, BGBl I 1980, 1237)
II. Rangfolge der Aussprache

3.
An einem Sitzungstag des Bundestages wird nur eine Aussprache durchgeführt.
4.
Ist eine Aussprache vereinbart worden (I. 1.a)), kann eine weitere Aussprache für diesen Sitzungstag nicht verlangt werden.
5.
Eine Aussprache, die unabhängig von einer für die Fragestunde eingereichten Frage verlangt wird (I. 1.c)), wird auf den nachfolgenden Sitzungstag vertagt, wenn für einen Sitzungstag eine Aussprache zu der Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Anfrage (I. 1.b)) verlangt wird. Die vertagte Aussprache geht dann den anderen Möglichkeiten zur Aussprache vor.