Namentliche Abstimmung ist unzulässig über
- a)
Stärke des Ausschusses,
- b)
Abkürzung der Fristen,
- c)
Sitzungszeit und Tagesordnung,
- d)
Vertagung der Sitzung,
- e)
Vertagung der Beratung oder Schluß der Aussprache,
- f)
Teilung der Frage,
- g)
Überweisung an einen Ausschuß.