Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
 
Betreuungsbehörde
 
Titel 1
 
Allgemeine Vorschriften
 
§  1Sachliche Zuständigkeit und Durchführung überörtlicher Aufgaben
§  2Örtliche Zuständigkeit
§  3Fachkräfte
§  4Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörde
 
Titel 2
 
Aufgaben der örtlichen Behörde
 
§  5Informations- und Beratungspflichten
§  6Förderungsaufgaben
§  7Öffentliche Beglaubigung; Verordnungsermächtigung
§  8Beratungs- und Unterstützungsangebot, Vermittlung geeigneter Hilfen und erweiterte Unterstützung
§  9Mitteilungen an das Betreuungsgericht und die Stammbehörde
§ 10Mitteilung an Betreuungsvereine
§ 11Aufgaben im gerichtlichen Verfahren
§ 12Betreuervorschlag
§ 13Weitere Aufgaben
 
Abschnitt 2
 
Anerkannte Betreuungsvereine
 
§ 14Anerkennung
§ 15Aufgaben kraft Gesetzes
§ 16Aufgaben kraft gerichtlicher Bestellung
§ 17Finanzielle Ausstattung
§ 18Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verein
 
Abschnitt 3
 
Rechtliche Betreuer
 
Titel 1
 
Allgemeine Vorschriften
 
§ 19Begriffsbestimmung
§ 20Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betreuer
 
Titel 2
 
Ehrenamtliche Betreuer
 
§ 21Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit
§ 22Abschluss einer Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung
 
Titel 3
 
Berufliche Betreuer
 
§ 23Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
§ 24Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung; Registrierungsgebühr
§ 25Mitteilungs- und Nachweispflichten beruflicher Betreuer
§ 26Umgang mit den für die Registrierung relevanten Daten
§ 27Widerruf, Rücknahme und Löschung der Registrierung
§ 28Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes
§ 29Fortbildung
§ 30Leistungen an berufliche Betreuer
 
Abschnitt 4
 
Offenbarungsbefugnisse
für Geheimnisträger
 
§ 31Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Gefährdung von Betreuten
 
Abschnitt 5
 
Übergangsvorschriften
 
§ 32Registrierung von bereits tätigen beruflichen Betreuern; vorläufige Registrierung
§ 33Vorläufige Registrierung
§ 34Anwendungsvorschrift zu § 7