1 | Buch und Medienwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | |
1.1 | Branchenspezifische Systematik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1) | - a)
Warengruppensystematik des deutschen Buchhandels, insbesondere im Bezug auf Literatur, Kultur, Wissenschaft und Technik, begründen und anwenden - b)
Bedeutung von Autoren, Titeln sowie Verlagen innerhalb von Warengruppen bestimmen - c)
Literaturgattungen und -formen sowie Epochen und Grundbegriffe der Literaturgeschichte unterscheiden und bewerten - d)
Gegenwartsliteratur und ausgewählte internationale Literatur im Kontext der Weltliteratur einordnen
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1.2 | Gegenstände und Dienstleistungen des Buchmarktes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.2) | - a)
Gegenstände des Buchhandels, insbesondere Bücher, Zeitschriften und andere Printmedien, unterscheiden und ihre Bedeutung für die Branche darstellen - b)
Bücher, Zeitschriften und andere Printmedien von Angeboten in digitaler Form unterscheiden und bewerten - c)
kartografische Produkte unterscheiden - d)
buchaffine Nebenprodukte beschreiben und ihre Bedeutung für den Buchhandel begründen - e)
Dienstleistungen des Buchmarktes und ihre Bedeutung für den Unternehmenserfolg darstellen - f)
Kriterien, insbesondere literarischer, künstlerischer, wissenschaftlicher und technischer Art, für die qualitative Beurteilung des Angebots im Ausbildungsbetrieb anwenden
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1.3 | Herstellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.3) | - a)
Aufbau von Büchern beschreiben, ihre Ausstattung bewerten - b)
Schrift-, Papier- und Einbandarten unterscheiden - c)
Satz-, Druck- und Bindetechniken unterscheiden - d)
Formen elektronischen Publizierens unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften und technischer Erfordernisse unterscheiden
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1.4 | Buchmarktprozesse und -beteiligte (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.4) | - a)
Besonderheiten der Buchbranche und Leistungen des Buchmarktes unter handelsbezogenen und kulturellen Aspekten bewerten - b)
die Wertschöpfungskette im Buchmarkt erläutern und den eigenen Betrieb in diese einordnen - c)
Geschäftsprozesse des Buchmarktes und Geschäftsbeziehungen zwischen den einzelnen Handelspartnern erläutern - d)
Handelslandschaft im Sortimentsbuchhandel beschreiben - e)
die Bedeutung und die unterschiedlichen Strukturen des Verlagswesens im Buchhandel beschreiben - f)
Verlage und ihre Schwerpunkte unterscheiden - g)
die Funktionsbereiche im Verlag beschreiben
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1.5 | Rechtliche Bestimmungen im Buchmarkt (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.5) | - a)
branchenspezifische Gesetze berücksichtigen - b)
Rechte und Pflichten, die sich aus dem Preisbindungsgesetz ergeben, anwenden - c)
Bestimmungen des Urheberrechts berücksichtigen - d)
branchenspezifische Rahmenbedingungen, insbesondere Verkehrsordnung für den Buchhandel und Wettbewerbsregeln des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels anwenden - e)
handelsrechtliche Bestimmungen, insbesondere zum Wettbewerb, Internethandel und Fernabsatz, anwenden
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2 | Bibliografien und Recherche (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | |
2.1 | Bibliografien und Nachschlagesysteme (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.1) | - a)
Aufbau von Bibliografien kennen und Regeln des Bibliografierens anwenden - b)
das Verzeichnis lieferbarer Bücher und Barsortimentskataloge anwenden und auswerten - c)
wichtige Fach- und Spezialkataloge, sowie Recherchemöglichkeiten im Internet nutzen; Methoden der Beschaffung antiquarischer und vergriffener Werke anwenden
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2.2 | Erweiterte buchhändlerische Recherche (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.2) | - a)
Möglichkeiten der Volltextsuche nutzen - b)
Recherchemöglichkeiten von fremdsprachigen Titeln im Internet nutzen und Besonderheiten berücksichtigen - c)
Angebote buchaffiner Nebenmärkte erschließen und Nutzen prüfen - d)
Verzeichnisse oder Kataloge mit den bibliografischen Angaben erstellen - e)
interaktive Web-Techniken und buchhandelsspezifische Portale nutzen
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2.3 | Buchhändlerische Fachinformation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.3) | - a)
Fachinformationen, insbesondere das Börsenblatt, auswerten - b)
Buchmessen als Informationsquellen nutzen - c)
Vorschauen, Internetauftritte der Verlage sowie Informationen von Verlagsvertretern für die Beschaffung und das Angebot des Ausbildungsbetriebes nutzen
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3 | Warenwirtschaft und Beschaffung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | |
3.1 | Warenwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.1) | - a)
Grundsätze, Aufgaben und Ziele der Warenwirtschaft erläutern, das Warenwirtschaftssystem des Ausbildungsbetriebes nutzen - b)
Zyklus eines Bestellvorganges anhand der Warenwirtschaft beschreiben - c)
Warengruppen anhand der Warengruppensystematik als Teil des betrieblichen Warensortimentes unterscheiden - d)
Bestände erfassen und kontrollieren
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3.2 | Wareneingang (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.2) | - a)
Ware annehmen, Lieferungen nach Art, Menge und auf offene Mängel prüfen, bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten - b)
Rechnungen und Lieferscheine mit den Bestell- und Wareneingangsdaten vergleichen und auf Richtigkeit prüfen, Abweichungen und Unstimmigkeiten klären - c)
Ware auszeichnen
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3.3 | Lagerlogistik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.3) | - a)
bei der Lagerverwaltung des Ausbildungsbetriebes mitwirken und die Lagerorganisation des Ausbildungsbetriebes begründen - b)
Methoden der Lagerhaltung, Lagerbereinigung, insbesondere Remissionen, unterscheiden und anwenden - c)
bei der Inventur mitwirken, rechtliche Vorschriften beachten, zur Vermeidung von Inventurdifferenzen beitragen
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3.4 | Beschaffung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.4) | - a)
Formen der Beschaffung unterscheiden - b)
Warennachbezug anhand der Warenwirtschaftsdaten durchführen - c)
bei der Beschaffung wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen - d)
Sonderkonditionen bei der Beschaffung berücksichtigen - e)
Handelsbräuche, insbesondere die Verkehrsordnung, anwenden
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4 | Einkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) | |
4.1 | Sortimentsstruktur (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.1) | - a)
die Sortimentsstruktur, insbesondere anhand der Marktausrichtung sowie Breite und Tiefe, beurteilen - b)
Zusammenhänge zwischen Anordnung und inhaltlicher Struktur des Sortiments begründen - c)
Bedeutung der nicht preisgebundenen Produkte für das Sortiment herausstellen
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4.2 | Einkauf und Bestellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.2) | - a)
Bedarf an Waren unter Berücksichtigung der Umsatz- und Bestandsentwicklung, der saisonalen Schwankungen sowie der Absatzchancen ermitteln - b)
Umsatzkennzahlen beim Einkauf berücksichtigen - c)
Einkaufsmöglichkeiten bei Verlag, Zwischenbuchhandel und über Einkaufsgemeinschaften sowie Bündelung bei Eigenbestellung beurteilen und beim Einkauf nutzen - d)
Waren bestellen
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5 | Beratung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) | |
5.1 | Kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.1) | - a)
Waren und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes kundenorientiert anbieten, Preise begründen - b)
Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwenden - c)
im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationsformen berücksichtigen - d)
auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren - e)
Konfliktursachen feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsgespräch situationsbezogen anwenden - f)
Kundentypen und Verhaltensmuster im Kundengespräch individuell nutzen - g)
Kaufmotive und Wünsche von Kunden ermitteln und in Verkaufsgesprächen nutzen - h)
kulturelle Besonderheiten im Kundenkontakt berücksichtigen
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5.2 | Buchhändlerische Beratung und Verkauf (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.2) | - a)
Kunden beraten und Verkaufsgespräche führen, Kauf abschließen - b)
Kundenkontakte nutzen und pflegen, dem Kundeninteresse entsprechende Bücher und Produkte aktiv anbieten - c)
über Neuerscheinungen informieren, neue Bücher und Bestsellerservice anbieten - d)
über Titel und Produktformen kundenorientiert beraten
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| | - e)
Trends und innovative Ansätze als Verkaufsargument nutzen - f)
Kundenbestellungen aufnehmen und bearbeiten - g)
Auswirkungen der eigenen Verkaufstätigkeit auf Unternehmenserfolg, Kundenzufriedenheit und Kundenbindung berücksichtigen
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5.3 | Kassenführung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.3) | - a)
Kasse vorbereiten, kassieren, bare und unbare Zahlungen abwickeln, Kaufbelege erstellen - b)
Kasse abrechnen, Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten - c)
Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen anbieten - d)
Kassiervorgang als Mittel zur Kundenbindung nutzen - e)
buchhandelsspezifische Zahlungsmittel erläutern - f)
Besonderheiten beim Kassieren von Rechnungen berücksichtigen und die erfolgreiche Durchführung des unbaren Zahlungsvorgangs sicherstellen
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5.4 | Kundenbindung, Kundenservice (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.4) | - a)
das Spektrum der buchhändlerischen Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes kundenorientiert einsetzen - b)
Einfluss von Kundenbindung und Kundenservice auf den Verkaufserfolg beachten - c)
für nicht lieferbare Bücher und Produkte vergleichbaren Ersatz anbieten und erläutern - d)
beim Einsatz besonderer Formen des Kundenservices im Ausbildungsbetrieb mitwirken - e)
Umtausch, Beschwerden und Reklamationen bearbeiten; rechtliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden - f)
Beschwerdemanagement als Instrument zur Kundenbindung nutzen - g)
durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung beitragen - h)
Kundendaten pflegen, Regelungen des Datenschutzes beachten
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5.5 | Vertriebswege (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.5) | - a)
Vertriebswege des Buchhandels nutzen - b)
Informationen zur Erschließung neuer Vertriebswege auswerten und nutzen - c)
Waren unter Berücksichtigung von Kundenwünschen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten versenden - d)
besondere Anforderungen der Firmenkunden bei der Organisation des Vertriebs berücksichtigen - e)
Besonderheiten des Rechnungsverkaufs und Versands berücksichtigen - f)
Vor- und Nachteile von E-Commerce aus Sicht von Unternehmen und Kunden beurteilen
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5.6 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5.6) | - a)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden - b)
fremdsprachige Informationsquellen aufgabenbezogen auswerten - c)
Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
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6 | Marketing (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) | |
6.1 | Märkte und Zielgruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.1) | - a)
Strukturen der Buchhandelslandschaft bei Marketingentscheidungen berücksichtigen - b)
Marktdaten erfassen, Marktsituation am Standort unter wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten beurteilen und Schlussfolgerungen für das Marketing ziehen
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| | - c)
Informationen über Kauf- und Konsumverhalten von bestehenden und potenziellen Zielgruppen ermitteln und für Marketingmaßnahmen aufbereiten - d)
Kundenwünsche und -bedürfnisse ermitteln, mit betrieblichen Leistungsangeboten vergleichen und daraus bedarfsgerechte Vorgehensweisen ableiten
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6.2 | Marketingkonzepte (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.2) | - a)
Ergebnisse der Marktforschung für die Entwicklung, Planung und Durchführung eines Marketingkonzeptes nutzen - b)
Marketingmaßnahmen auswählen und Marketinginstrumente einsetzen, Budgetvorgaben berücksichtigen - c)
Erfolg der Marketingmaßnahmen beurteilen - d)
Möglichkeiten der freien Preisgestaltung als Instrument der Angebotspolitik nutzen
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6.3 | Verkaufsförderung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.3) | - a)
visuelle Verkaufsförderung gezielt einsetzen - b)
anlass- und zielgruppenbezogene Informationen für die Verkaufsförderung einsetzen - c)
verkaufsstarke und verkaufsschwache Zonen feststellen und Maßnahmen zur Verkaufsförderung ableiten - d)
verkaufsfördernde Maßnahmen planen, durchführen und auswerten
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6.4 | Warenpräsentation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.4) | - a)
verkaufspsychologische Erkenntnisse bei der Gestaltung der Warenpräsentation berücksichtigen - b)
Ladengestaltung und Lichtdesign zur Warenpräsentation nutzen - c)
Präsentationsflächen im Rahmen der innerbetrieblichen Werbung gestalten - d)
Schaufensterplan erstellen und Schaufenster dekorieren - e)
eigene Dekorationsmittel und Materialien der Verlage einsetzen
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6.5 | Werbung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.5) | - a)
Werbeplan erstellen - b)
Werbemittel und Werbeträger unter Berücksichtigung von Kosten und Erfolg einsetzen - c)
Medien zielgruppenorientiert einsetzen - d)
Erfolg der Werbemaßnahmen beurteilen
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6.6 | Öffentlichkeitsarbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6.6) | - a)
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit planen, durchführen und beurteilen - b)
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung unterscheiden und koordinieren - c)
mit Medienvertretern zusammenarbeiten und Medienanalysen durchführen - d)
Interessen von Kooperationspartnern und Sponsoren berücksichtigen
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7 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) | |
7.1 | Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.1) | - a)
Rechnungen erstellen und Belege für die Finanzbuchhaltung erfassen - b)
Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Abrechnungs-Gesellschaften prüfen - c)
Zahlungsmethoden unterscheiden, Zahlungsvorgänge rechnerisch bearbeiten und abwickeln - d)
Vorgänge des Mahnwesens bearbeiten
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7.2 | Kosten- und Leistungsrechnung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.2) | - a)
Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb als Informations- und Kontrollsystem anwenden - b)
kaufmännische Schlussfolgerungen aus der Kosten- und Leistungsrechnung ableiten und an der Erfolgsrechnung mitwirken
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7.3 | Kaufmännische Steuerung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7.4) | - a)
betriebliche Kennzahlen, insbesondere des Umsatzes, des Lagerumschlags und der Rentabilität sowie Handelsspanne und Rohertrag, ermitteln und für die Disposition nutzen - b)
Statistiken erstellen und zur Vorbereitung von Entscheidungen aufbereiten - c)
Maßnahmen der Steuerung vorbereiten und bei deren Durchführung mitwirken - d)
Controlling als Informations- und Steuerungsinstrument nutzen
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