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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 8
Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
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