zurück
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts
Schlußformel
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular