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Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz

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Erster Abschnitt
 Zusammenarbeit, Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
  § 1 Zusammenarbeitspflicht
  § 2 Verfassungsschutzbehörden
  § 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
  § 4 Begriffsbestimmungen
  § 5 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz
  § 6 Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden
  § 7 Weisungsrechte des Bundes
Zweiter Abschnitt
 Bundesamt für Verfassungsschutz
  § 8 Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz
  § 8a Besondere Auskunftsverlangen
  § 8b Verfahrensregelungen zu besonderen Auskunftsverlangen
  § 8c (weggefallen)
  § 8d Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
  § 9 Besondere Formen der Datenerhebung
  § 9a Verdeckte Mitarbeiter
  § 9b Vertrauensleute
  § 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
  § 11 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten von Minderjährigen
  § 12 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten in Dateien
  § 13 Verwendung und Berichtigung personenbezogener Daten in Akten
  § 14 Dateianordnungen
  § 15 Auskunft an den Betroffenen
  § 16 Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit
Dritter Abschnitt
 Übermittlungsvorschriften
  § 17 Zulässigkeit von Ersuchen
  § 18 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörden
  § 19 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr
  § 20 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zum administrativen Rechtsgüterschutz
  § 21 Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Strafverfolgung
  § 22 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen ohne belastende Maßnahmen mit Außenwirkung
  § 22a Projektbezogene gemeinsame Dateien
  § 22a Übermittlung an inländische nichtöffentliche Stellen
  § 22b Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
  § 22c Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
  § 23 Übermittlungsverbot
  § 24 Minderjährigenschutz bei Inlandsübermittlung
  § 25 Weiterverarbeitung durch den Empfänger
  § 25a Übermittlung an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
  § 25b Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person
  § 25c Weitere Verfahrensregelungen
  § 25d Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
  § 26 Nachberichtspflicht
  § 26a Übermittlung durch Landesverfassungsschutzbehörden an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden
Vierter Abschnitt
 Schlußvorschriften
  § 26b Besondere Eigensicherungsbefugnisse
  § 26c Verfahren; Kernbereichsschutz
  § 27 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
  § 28 Unabhängige Datenschutzkontrolle
  § 29 Einschränkung von Grundrechten