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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Bundesverwaltungsamt bei der Ermittlung von Wehrpflichtigen, die sich der Erfassung entziehen
III. 

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.